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Wie kommt es zu einem sog. Vergleich in einem Eilverfahren, also im Falle eines Antrags auf Einstweilige Verfügung?

Ganz einfach:

im Zweifel gibt es vor Erlass der Einstweiligen Verfügung eine sog. Anhörung mit allen Parteien, in der die/der Verfügungsbeklagte nochmal vorbringen kann, warum er denkt (falls er/sie denkt), dass er im Recht sei.

In dieser Anhörung wird erörtert. Dann lässt, wie im vorliegenden Fall, der Richter klar durchblicken, dass er im Falle eines Beschlusses dem Antrag folgen wird.

Hier hat die beklagte Partei nun die Gelegenheit, einen Beschluss und damit höhere Kosten zu vermeiden und kleinbei zu geben.

Und so kommt es zu einem Vergleich, der im vorliegenden Fall 1:1 dem Antrag und damit dem Rechtsbegehren entspricht. Nur eben "Vergleich" genannt wird, aber eben klar definiert, was die Antragsgegnerin zu tun bzw. zu unterlassen hat.

Ich hoffe, dass das jetzt auch mal geklärt ist.

Siehe Text: 100% dem Antrag folgend. Und so hätte dann auch der Beschluss ausgesehen. Alles andere ist Raunen, Manipulation oder schlicht nicht wahr.

Obwohl dieses Verfahren jetzt schon ein Jahr her ist, erscheint es mir opportun, mal zu Gunsten des Rechtsempfindens auch hier klare Kante zu zeigen. Der Rest ergibt sich für noch halbwegs Vernunftbegabte aus dem Text des Vergleiches. (Oder wie kommt sonst die Androhung von Ordnungsgeld bzw. -haft zustande, wenn man keinerlei Konquenzen gespürt haben will? Angeblich)

Und ich bin gerade so in der Stimmung, damit klarzumachen, dass ich in Kürze dazu übergehen werde, bei ähnlicher Merkbefreitheit eben wiederum ein Gericht - in anderen Regionen unseres schönen Landes - mit solch einem Umstand behelligen zu müssen. Und ab jetzt fackele ich nicht mehr lange.

Die Zeit werde ich mir dann auch noch aus den Rippen schneiden - wenn es denn nun hilft.

Ich habe jetzt ein Jahr lang weitgehend dazu geschwiegen - aber besondere Umstände erfordern halt dann doch eine eingehende Information.

Und ich erspare es Ihnen auch nicht, augenrollend festzustellen, dass der Steuerzahler für diesen Mist zur Kasse gebeten worden war. Muss man keinen eigenen Anwalt zahlen, dann kann man fröhlich weiter durchs Netz toben? Irrtum. Auch hier gibt es mal Grenzen.




 
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